Palermo


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Ergänzung vom 07. Februar 2018: Dienstleistungen im Universitätsbereich

Man kann es wie eine Mischung aus Massagesalon und Escortservice betrachten. Unbestreitbar aber werden im Universitätsbereich von Studentinnen Dienstleistungen dieser und ähnlicher Art angeboten. Dabei aber handelt es sich um Volljährige, sie stehen alle unter Status BI und somit auch unter der Aufsicht durch die linke Seite. Die Sicherheit, die Polizei der linken Seite, gibt zur Abwicklung enge Spielregeln vor, mischt sich aber weiters nicht ein.

Ein ganz anderes Kapitel besteht nun daraus, dass einige Gruppen innerhalb der Universität rege an diesen Frauen verdienen. Im Wesentlichen handelt es sich um drei Formationen, Amerikaner bei Army und CIA, inländische rechte Beamte der Sicherheit und Studenten, die sich wie Beschützer aufführen. Diese drei Haufen kann man bei nüchterner Betrachtung unter dem Begriff “Zuhälter” zusammenfassen. Und wie überall anders auch, haben diese drei Riegen nur ein Interesse, nämlich ihre Umsätze zu sichern und stetig zu mehren.

Der Sicherheit ist durchaus bekannt, wer an den Frauen wann und wieviel mitverdient. Dazu wird nun eine neue Spielregel eingeführt.

Ab sofort schulden alle drei Gruppen gegenüber der linken Seite das Doppelte ihrer Verdienste aus diesem Geschäftsbereich.

Daher ist künftig regelmäßig zum Monatsende das Zweifache der erzielten Umsätze an die Sicherheit abzuführen. Die Zahlungen werden jeweils zum ersten oder zweiten des Folgemonats fällig gestellt. Kommt es zu Verzögerungen oder gar zu Widerstand, wird die Sicherheit recht unwirsch reagieren.


Ergänzungen vom 22. Februar 2014

a. Das Operationsgebiet für “Palermo” wird erneut erweitert.
• Sämtliche Einkaufszentren in Graz einschließlich Seiersberg
• Graz 1. Bezirk “Innere Stadt”
• Augsburg, alle Einkaufszentren im Stadtgebiet und im Gebiet Augsburg-Land
• Augsburg-Land: Neusäss, alle betroffenen Unternehmen
• Augsburg-Land: Diedorf, alle betroffenen Unternehmen
• Ungarn: Szentgotthard, alle betroffenen Unternehmen
• Ungarn: Sopron, alle betroffenen Unternehmen
• Slowenien: Maribor, alle betroffenen Unternehmen
• Slowenien: Murska Sobota, alle betroffenen Unternehmen.
b. Gebührenerhebung für Umsatzbringer.
c. Bei Schutzgeldforderungen: Zahlen oder nicht zahlen?
Die Textabschnitte für die beiden letzten Punkte stehen in einem grünem Rahmen.

Ergänzung vom 03. Januar 2014
Informanten und Zuträger. Siehe dazu den entsprechenden Textabschnitt im roten Rahmen.

Ergänzung vom 02. Januar 2014
Das Operationsgebiet für “Palermo” wird ab sofort erweitert.
• Feldbach (Steiermark)
• Bad Gleichenberg (Steiermark)
• Bad Radkersburg (Steiermark)
• Augsburg Stadtbereich I “Innenstadt” (Bayern).

Operation “Palermo” Version 01 vom 23.12.2013

Rechte Beamte der Sicherheit beschäftigen sich auch mit der Eintreibung von Schutzgeldern.
Zudem werden Unternehmen bei ihren Einkäufen auf feste Bezugsquellen verpflichtet, wobei dabei erhöhte, marktabweichende Preise für Waren und Dienstleistungen vorgegeben werden.
Auch beim Absatz von Waren und Dienstleistungen können die rechten Beamten auferlegen, dass zu niedrigen, marktunüblichen Preisen an vorgegebene Käufer zu liefern ist.

Aufgrund der Beobachtungstätigkeit ist der Sicherheit auf der linken Seite geläufig, welche Unternehmen von den rechten Beamten abgeschöpft werden.
Erpressungen dieser Art sind rentabel, es braucht kaum Aufwand, nur einige wenige Drohungen zum Anfang.
Der Schutz, den die rechten Beamten dafür anbieten, ist eher fiktiver Natur, da die selbsternannten Beschützer ohnehin die größte Räubertruppe darstellen.

Eingetriebene Schutzgelder werden von der linken Seite ab sofort unter Gebührenpflicht gestellt. Die Gebührenhöhe beträgt stets das Doppelte eines Schutzgeldbetrags. Als Beispiel: Für 1000 Euro Schutzgeld wird somit ein Gebührenbetrag in Höhe von 2000 Euro unverzüglich fällig.
Die Zahlungen erfolgen monatlich in der bekannten Art und Weise über Sparbücher, siehe dazu den Text in der Anlage.
Gebührenzahler sind immer die rechten Beamten und niemals betroffene Unternehmen.

Bestimmen rechte Beamte für ein Unternehmen die Lieferanten oder die Käufer und setzen dabei gleichzeitig zu hohe oder zu niedrige Preise fest, dann wird der entstandene Schaden für das Unternehmen von der linken Seite geschätzt, meist auch durch einen Vergleich mit den marktüblichen Preisen.
Auch hier wird monatlich eine Gebühr in der Höhe des doppelten Schadensbetrags fällig.

Bestimmen rechte Beamte für ein Unternehmen die Lieferanten oder die Käufer, nehmen aber auf die Preise keinen Einfluss, dann werden entweder der Lieferant oder Käufer von den rechten Beamten begünstigt oder sie führen für die Beamten Überwachungstätigkeiten aus.
Für diese Fälle wird von der linken Seite ein Fixum festgesetzt und monatlich eingetrieben.

Einen anderen Fall bilden bargeldlose, unentgeltliche Leistungen von Unternehmen an rechte Beamte. Vergünstigtes oder kostenloses Essen in Restaurants, kostenlose Autoreparaturen in Werkstätten, Einkäufe bei Einzelhändlern ohne Bezahlung und all die Fälle, die in diese Richtung gehen.
Für Unternehmen bedeuteten diese Leistungen Umsatzausfälle und an die linke Seite sind von den rechten Beamten monatlich Gebühren in doppelter Höhe eines Umsatzausfalls zu entrichten.

Ebenfalls gebührenpflichtig werden Umsätze, die von Angehörigen der Rechten Polizei im Auftrag von rechten Beamten getätigt werden. Das Standardbeispiel sind Angestellte in Cafés und Läden, die für die rechten Beamten Betäubungs- und Aufputschmittel verkaufen.
Die Arbeitgeber dieser illegalen Händlerinnen sind von den rechten Beamten angewiesen, ihre Angestellten möglichst gering zu entlohnen, diese sollen den Hauptteil ihres Einkommens über Drogenhandel erzielen und somit ihre Umsätze nach oben treiben.
Auch hier wird monatlich eine Gebühr in der Höhe des doppelten Umsatzes fällig.


Geraten rechte Beamte bei Gebührenzahlungen in Zahlungsverzug, vor allem anfangs ist das zu erwarten, so werden angefallene Forderungen bis zu ihrer Erledigung einfach fortgeschrieben.

Absehbar ist, dass die rechten Beamten nun versuchen werden, diese einseitigen Leistungen der Unternehmen an sie zu tarnen. Gebühren werden aber auch für verborgene Leistungen fällig und zwar stets dann, wenn die linke Seite darüber Kenntnis erlangt. Die Gebührenhöhe richtet sich dann nach den vorherigen Ausführungen.

Bei den Gebührenpflichten gilt das Lokalprinzip. Heranzuziehen bei den rechten Beamten ist jeweils die räumlich zuständige Organisationseinheit, in deren Bereich diese einseitigen Leistungen erzwungen werden.

Gebührenpflichten erlöschen, wenn die zuständigen rechten Beamten bei einem betroffenen Unternehmen zur Gänze auf einseitige Leistungen und auf Einflussnahme verzichten.

In Graz trifft eine Gebührenpflicht zunächst auf Unternehmen in zwei Gebieten zu:
• Annapassage am Hauptbahnhof
• Zinzendorfgasse im Bezirk Graz-Geidorf.
Alle betroffenen Unternehmen in diesen Gebieten lösen bei den zuständigen rechten Beamten ab sofort Gebührenpflichten aus.


Ein besonderes Kapitel sind die Informantennetze, die von den rechten Beamten zum Eintreiben der Schutzgelder unterhalten werden. Schutzgeldbeträge sind umsatzabhängig, daher überprüfen die Beamten (illegal) die Buchhaltung ihrer Opfer. Dazu installieren sie Informanten in den Betrieben, fast immer Angestellte, die dann die Zahlen an die rechten Beamten weitermelden.
Eine zweite Kontrollmöglichkeit für die rechten Beamten bilden anschließend die Steuerberater und deren Angestellte, die Zahlen aus der Buchhaltung ihrer Mandanten ebenfalls willig zur Verfügung stellen.

In beiden Fällen wird aber eine Treuepflicht gegenüber Arbeitgebern und Mandanten massiv verletzt.
Personen, die als Informanten der rechten Beamten tätig sind, werden künftig einer „Treibsand“-Operation unterworfen, sie sollen verschwinden. Das gilt auch dann, wenn Zuträger damit argumentieren, dass sie von rechten Beamten zu ihrem Vorgehen gezwungen werden.

Letztendlich trifft „Treibsand “ aber auf alle Personen zu, die in einem Betrieb für die Interessen der rechten Beamten tätig sind, unabhängig von Schutzgeldzahlungen. Dabei achtet die linke Seite vor allem auf jene Personen, die auf Wunsch von rechten Beamten gegen den Willen des Arbeitgebers im Betrieb angestellt werden müssen.


Im Zusammenhang mit den Gebührenerhebungen tauchte die Frage auf, ob in den entsprechenden Gebieten weiterhin Schutzgelder an die rechten Beamten gezahlt werden sollen. Eine Antwort darauf hängt im Wesentlichen von den Betroffenen selbst ab.

Zahlen Sie nicht mehr, können die rechten Beamten dagegen wenig Wirkliches unternehmen, aber sie werden natürlich drohen und versuchen, jede Menge Ärger zu machen. Die linke Seite wird Sie davor bewahren, dass Sie ernsthaft Schaden erleiden, das Abbiegen jeglichen Ärgers braucht aber immer eine gewisse Zeit.

Zahlen Sie hingegen, haben nicht Sie, sondern nur die rechten Beamten Ärger, denn die geraten damit in die Druckmühlen der linken Seite. Es wird aber lange dauern, bis die rechten Beamten an die linke Seite zahlen und noch völlig ungeklärt ist, ob und wie eine Rückzahlung dieser von rechts erpressten Schutzgelder an die Opfer ablaufen kann.


Anlage: Abwicklung der Gebührenzahlungen

Bezahlte Gebühren werden in Form von Losungssparbüchern mit einem Höchstbetrag von 14.980 Euro je Sparbuch geliefert.
Ein einzelner Schenkungsgeber kann bei den Gebührenzahlungen ein Gesamtvolumen von 14.980 Euro ausschöpfen, verteilt über mehrere Sparbücher, dann muss der Schenkungsgeber wechseln.

Lieferumfang:
• 1 Losungs-Sparbuch bis zu jeweils € 14.980 und mit dem jeweiligen Kennwort.
• 1 Schenkungsurkunde mit Namen und Anschrift des Geschenkgebers, dabei bitte die Unterschriften nicht vergessen.
• Alle Sparbücher werden bei der BAWAG PSK (Postamt) in Feldbach angelegt.

Die Übergabe der
• Schenkungsurkunden
• Sparbücher
• Losungsworte
erfolgt in Feldbach (Raab), im Café Reicht. Dem Personenkreis der Schenkungsgeber ist der Schenkungsnehmer bekannt.

Die Übergabe der Sparbücher erfolgt an einem beliebigen Werktag, morgens zwischen 07:15 und 07:30, sofern ich anwesend bin. Übergeben werden die Sparbücher von meiner Begleiterin an mich, eine Anwesenheit der Schenkungsgeber ist nicht erforderlich.

Der Risikoübergang für die Lieferung vom Schenkungsgeber auf den Schenkungsnehmer erfolgt daher erst mit der vollzogenen Gutschrift der Beträge auf einem Konto des Schenkungsnehmers.
Erst mit der Gutschrift auf diesem Konto gilt eine einzelne Schenkung als geleistet und erfüllt.

Hier nun der Text des Schenkungsvertrags.


Schenkungsvertrag über Barvermögen

Zwischen

Vorname Name Straße Hausnummer Postleitzahl Ort
nachfolgend als „Geschenkgeber“ bezeichnet“
und
Joachim Moser Bernreither Straße 35 8344 Bad Gleichenberg
nachfolgend als „Geschenknehmer“ bezeichnet“

wird der nachfolgende Vertrag geschlossen.

§ 1 Vertragszweck

Geschenkgeber und Geschenknehmer stimmen überein, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer ohne Gegenleistung einen Betrag von
xx.xxx (Betrag in Worten wiederholt)
zuwendet. Es handelt sich dabei um den rechtlichen Vorgang einer Schenkung.

§ 2 Vollzug der Schenkung

Der Geschenkgeber schenkt und übergibt hiermit den oben genannten Betrag in barer Form an den Geschenknehmer, hinterlegt in einem Sparbuch.
Der Geschenknehmer übernimmt den Betrag in sein volles, uneingeschränktes Eigentum und nimmt die Schenkung an.


Geschenkgeber: Datum Unterschrift --- Geschenknehmer: Datum Unterschrift


Treibsand


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Operation “Treibsand” Version 01 vom 20. 12.2013

Verbannungen, auch Abtransporte genannt, werden damit eingeleitet, dass Betroffene eine Aufforderung erhalten, ihr Heimatland und auch Europa zu verlassen.

Im grünen Rahmen ist ein Beispiel für den Text enthalten, der üblicherweise zur Verfügung gestellt wird.

Text vom 20. Dezember 2013

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Mit der Aufforderung kommt zum Ausdruck, dass Sicherheitsbehörden der linken Seite an einem betroffenen Rechten oder an einer Rechten kein Interesse mehr haben.
Ein Wechsel zum Status BI oder eine Unterwerfung kommen nicht mehr in Frage. Es geht nur noch um ein Verlassen des Landes.

Bei der Auswanderung selbst macht die linke Seite dann keine Schwierigkeiten. Familienangehörige, Vermögen, Hab und Gut, alles kann unbehindert mitgenommen werden.

Sofern sich Betroffene in einem Transfer-, Tyros- oder Boudicca-Programm befinden, werden diese damit gegenstandslos.
Soweit Sie aber als Auftraggeber oder als Ausführender an Boudicca-Übergriffen beteiligt waren, vergessen Sie bitte nicht, vor Ihrer Abreise den Entschädigungszahlungen nachzukommen, die Ihnen von der linken Seite auferlegt wurden.
Im Übrigen gilt, dass Rechte, die als Auftraggeber (rechte Beamte der Sicherheit) oder als Ausführende an Boudicca-Übergriffen beteiligt waren oder sind, ausnahmslos damit rechnen müssen, dass ihnen in der nächsten Zeit ein Verlassen des Landes angetragen wird.

Weigern sich Betroffene, der Aufforderung in einem angemessenen Zeitraum nachzukommen, wird entsprechender Druck ausgeübt.

Wer als Rechter oder Grauer das Land verlassen soll, erhält entweder ein direktes Schreiben oder er wird über die Internetadresse auf den hier vorliegenden Text verwiesen:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand
Prüfen Sie bitte als Betroffener in beiden Fällen sorgfältig nach, ob Ihnen die Aufforderung tatsächlich von der linken Seite zugestellt wurde.

coriolan11


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Operation “Coriolan 11”: Wien 2 Zweite Schwester


Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.

Ich war am 28. November 2013 mit zwei Schwestern in Wien verabredet, die zweite um 19 Uhr und hatte mich auch angemeldet. Laut Anweisung der rechten Beamten durfte sie aber nicht erscheinen und sich auch nicht melden.

Es geht dabei um Wien, dort werden nun Schenkungen fällig.

Es handelt sich um einen Betrag von

400 000 (vierhunderttausend)

Der Betrag war zum 28. Mai 2014 fällig gestellt und wurde wegen bisheriger Nichtzahlung erhöht.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

coriolan_10


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Operation “Coriolan 10”: Wien 1 Erste Schwester


Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.

Ich war am 28. November 2013 mit zwei Schwestern in Wien verabredet, die erste um 18 Uhr und hatte mich auch angemeldet. Laut Anweisung der rechten Beamten durfte sie aber nicht erscheinen und sich auch nicht melden.

Es geht dabei um Wien, dort werden nun Schenkungen fällig.

Es handelt sich um einen Betrag von

400 000 (vierhunderttausend)

Der Betrag war zum 28. Mai 2014 fällig gestellt und wurde wegen bisheriger Nichtzahlung erhöht.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

Coriolan_4


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Version 03 vom 21.09.2016

Nachtrag vom 21. September 2016

Hier nochmals eine Übersicht aller Schreiben. Der aktuelle Forderungsbetrag beläuft sich auf dreimal 2 300 000 Euro, insgesamt 6 900 000 Euro.

Bad Homburg

Bremen

Klagenfurt

davor

300.000

300.000

300.000

14-10-13

400.000

400.000

400.000

15-03-30

400.000

400.000

400.000

15-09-08

400.000

400.000

400.000

15-12-11

400.000

400.000

400.000

16-07-25

400.000

400.000

400.000


Nachtrag vom 16. Dezember 2015
Die Forderungen aus Coriolan 4 wurden aufgrund des Schreibens vom 11.12.2015 um jeweils € 400 000 erhöht, für Klagenfurt, für Bremen und für Bad Homburg. Der Gesamtbetrag der Forderung beträgt hier inzwischen dreimal € 1 900 000.

Nachtrag vom 08. September 2015
Aufgrund einer Wiederholung einer Forderung gegen mich im September 2015 werden die drei Beträge auf jeweils € 1 500 000 erhöht (3 x 400 000 €).

Nachtrag vom 30. März 2015
Aufgrund einer Wiederholung einer Forderung gegen mich werden die drei Beträge auf jeweils € 1 100 000 erhöht.

Nachtrag vom 15. Oktober 2014
Aufgrund einer erneuten Geltendmachung einer Forderung gegen mich werden die drei Beträge auf jeweils € 700 000 erhöht.


Operation “Coriolan 4”: Bad Homburg Bremen Klagenfurt

Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.
Grundlage und Auslöser liegen in einer Forderung von rechten Beamten in Augsburg.
Es geht um die drei genannten Gebiete, dort werden nun Schenkungen fällig.
Es handelt sich dabei um folgende Beträge:
Bad Homburg:

300 000 bis 400 000 (dreihunderttausend bis vierhunderttausend)

Bremen:

300 000 bis 400 000 (dreihunderttausend bis vierhunderttausend)

Klagenfurt:

300 000 bis 400 000 (dreihunderttausend bis vierhunderttausend)

Beginnend mit dem 27. November 2013 werden die Beträge innerhalb von sechs Monaten fällig, spätestens also am 31. Mai 2014.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

Coriolan Submenü

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************** Coriolan ********


Auflistung der Coriolan-Operationen

01 Zahlungsarten unter Coriolan
01.1 Schenkungen Vorgabe einer Standardform
01.2 Anleihen (Noch in Planung)

02 Forderungen unter Coriolan
Coriolan 1 Steiermark
Coriolan 2 Diedorf
Coriolan 3 Liezen
Coriolan 4 Bad Homburg Bremen Klagenfurt
Coriolan 5 Bad Radkersburg
Coriolan 6 Szentgotthard
Coriolan 7 Maribor
Coriolan 8 Calw 1
Coriolan 9 Honorar
Coriolan 10 Wien 1
Coriolan 11 Wien 2
Coriolan 12 Augsburg
Coriolan 13 München 1
Coriolan 14 München 2
Coriolan 15 Gmunden
Coriolan 16 Kinder
Coriolan 17 Gleisdorf

Coriolan_7


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Operation “Coriolan 7”: Gebiet um Maribor

Version 02 vom 08.09.2015

Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.

Ich war gestern, am 25. September 2013 mit meiner slowenischen Schwester in Maribor verabredet und hatte mich auch angemeldet. Laut Befehl der rechten Seite durfte sie aber nicht erscheinen und sich auch nicht melden.

Es geht dabei um das Gebiet in und um Maribor, dort werden nun Schenkungen fällig.

Es handelt sich um einen Betrag von

400 000 (vierhunderttausend)

Der Betrag war zum 26. Februar 2014 fällig gestellt und wurde wegen bisheriger Nichtzahlung erhöht.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

Forderungsbeträge

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Aufgrund der Platzbeschränkungen wurde der Forderungsblock dreigeteilt. Im Submenü “Einzeloperationen” können diese drei einzelnen Blöcke aufgerufen werden.

..03.1 Forderungen aus Coriolan und Boudicca
03.1.1 Coriolan und Spielnamen mit den Anfangsbuchstaben A - F
03.1.2 Spielnamen mit den Anfangsbuchstaben G - Q
03.1.3 Spielnamen mit den Anfangsbuchstaben R – Z


Hier ist der Link zu diesem Submenü:

Aufruf des Submenüs Einzeloperationen

Coriolan_5


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Operation “Coriolan 5”: Gebiet um Bad Radkersburg

Version 02 vom 08.09.2015

Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.

Ich war heute, am 20. September 2013, mit einer Verwandten verabredet und hatte mich auch angemeldet. Laut Befehl der rechten Seite durfte sie aber nicht erscheinen und sich auch nicht melden.

Es geht dabei um das Gebiet in und um Bad Radkersburg, dort werden nun Schenkungen fällig.

Es handelt sich um einen Betrag von

400 000 (vierhunderttausend)

Der Betrag war zum 20. Februar 2014 fällig gestellt und wurde wegen bisheriger Nichtzahlung erhöht.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

Coriolan_6


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Operation “Coriolan 6”: Gebiet um Szentgotthard

Version 02 vom 08.09.2015

Rechte Beamte der Sicherheit werden zur Kasse gebeten, natürlich alles auf freiwilliger Basis.

Ich war heute, am 19. September 2013 mit meiner in Szentgotthard wohnenden Schwester verabredet und hatte mich auch angemeldet. Laut Befehl der rechten Seite durfte sie aber nicht erscheinen und sich auch nicht melden.

Es geht dabei um das Gebiet in und um Szentgotthard, dort werden nun Schenkungen fällig.

Es handelt sich um einen Betrag von

400 000 (vierhunderttausend)

Der Betrag war zum 19. Februar 2014 fällig gestellt und wurde wegen bisheriger Nichtzahlung erhöht.

Zahlungsmodalitäten

Schenkungen, wie unter „05.4 Coriolan“ im „Einzeloperationen-Submenü“ beschrieben.

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