Erbschaften
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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob vorhandene Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen aber sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und an den jeweiligen Orten beim zuständigen Gericht zur Klage gebracht.
In den hier vorliegenden Fällen geht es daher stets um Erbschaftsangelegenheiten.
Halbenrain
Im Gebiet von Halbenrain (Steiermark) sind 38 Abkömmlinge betroffen, 33 Töchter und fünf Söhne, alle inzwischen erwachsen. Auch die ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters im Jahre 1980.
Horgau
Im Gebiet von Horgau (Westlicher Landkreis von Augsburg) sind neun Kinder betroffen, acht Töchter und ein Sohn, inzwischen ebenfalls alle erwachsen.
Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.
Calw
Im Oktober 2012 wird die Operation „Calw“ aufgenommen. Um 1973 war in Calw ein kroatischer Staatsbürger ums Leben gekommen. Bei der nachfolgenden Regelung der Erbschaft wurde die Tochter auf Betreiben der US Streitkräfte übergangen.
Gleisdorf und Bad Gleichenberg
Im diesem Gebiet sind bisher zwei Kinder betroffen, zwei Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.