Calw-2 Vorhaben
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Calw-2 Ergänzung vom 26.03. 2014:
Stellung von Geiseln. Textergänzung im blauen Rahmen.
Calw-2 Version 01 vom 14.03. 2014
Inhaltsverzeichnis Anfang
1 VERHANDLUNGEN
1.1 VOLLMACHT
1.2 BETEILIGTE
1.2.1 Sicherheitsbehörden
1.2.2 Gegenpartei
1.2.3 Beteiligung dritter Parteien
1.2.4 Stellung von Geiseln
1.3 VERHANDLUNGSORTE
1.4 VERHANDLUNGSPARTNER
1.5 VERHANDLUNGSABLAUF
2 GEGENSTAND DER VERHANDLUNGEN
3 ABWICKLUNG
4 WEITERES VORGEHEN
Inhaltsverzeichnis Ende
1 Verhandlungen
Im Rahmen von „Calw-2“ besteht die Absicht, über bestehende Forderungen und Gegenforderungen auf dem Verhandlungsweg eine Einigung zu erzielen.
1.1 Vollmacht
Ich zeige an, dass ich im Rahmen des Vorhabens „Calw-2“ von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu einer Aufnahme von Verhandlungen angewiesen bin.
1.2 Beteiligte
1.2.1 Sicherheitsbehörden
Beteiligt sind auf der linken Seite österreichische und deutsche Polizeibehörden, hier in Kurzform als „Sicherheit“ bezeichnet.
1.2.2 Gegenpartei
Die Verhandlungspartner auf der rechten Seite gehören ausschließlich zu einem Personenkreis, der hier aus Datenschutzgründen als „Gegenpartei“ bezeichnet wird.
1.2.3 Beteiligung dritter Parteien
Angehörige fremder Dienste und rechte Beamte der Sicherheit in Österreich sind ausdrücklich von diesen Verhandlungen ausgeschlossen, sie werden von der Sicherheit nicht akzeptiert.
Die Amerikaner haben ihr Einverständnis dazu am 14. März 2014 bereits erklärt.
1.2.4 Stellung von Geiseln
Textergänzung vom 26. März 2014
Am Freitag, den 21. März wurde von der Sicherheit im Café Reicht ein Mann der Gegenpartei gezeigt, der von den rechten Beamten in Feldbach übel behandelt worden war.
Aus den Reihen dieser rechten Beamten werden nun Geiseln ausgewählt, die künftig in solchen Fällen den Druckmühlen unterworfen werden.
Die Geiselgruppe kommt ganz oder teilweise immer dann zur Verwendung, wenn die Abwicklung des hier beschriebenen Vorhabens durch Einwirkung der rechten Beamten zum Stocken oder zum Erliegen kommt, wenn nochmals Angehörige der Gegenpartei angegriffen werden, kurz in allen Fällen, bei denen Interventionen von rechten Beamten zu irgendwelchen Schwierigkeiten führen.
Abweichend von der sonst üblichen Praxis wird die Rotation von Druckmühlen so lange aufrechterhalten, bis ein von rechten Beamten geschaffenes Hindernis für das Vorhaben wieder beseitigt ist.
Die Wichtigkeit für die linke Seite zeigt sich dabei nicht durch die Dauer des Drucks, sondern durch die Anzahl der Geiseln, die im Einzelfall zur Verwendung kommen.
Anderweitige Druckmaßen gegen einzelne Geiseln sind davon nicht berührt, eine Ausübung von Druck wegen „Calw-2“ hat aber Vorrang.
Den betroffenen Beamten wird ihre Zugehörigkeit zur Geiselgruppe einzeln bekanntgegeben. Die Geiselstellung endet erst mit der vollständigen Erledigung dieses Vorhabens, eine Ausweitung der Geiselgruppe bleibt vorbehalten.
1.3 Verhandlungsorte
Verhandlungen finden ausschließlich außerhalb von Österreich statt, in Deutschland, Slowenien oder Ungarn.
1.4 Verhandlungspartner
Von der Gegenpartei werden ein oder mehrere Gesprächspartner benannt. Die Verhandlungsführer der Gegenpartei sollten mit den Problemen des hiesigen Gebietes vertraut sein.
Verhindern Angehörige der rechten Sicherheit oder andere Gruppen in Österreich die Benennung oder Abordnung von Verhandlungspartnern, dann werden von der Gegenpartei Vertreter im Ausland bestimmt, wenn möglich aus Deutschland, Ost oder West.
Eine Einschaltung fremder Beteiligter, nicht zur Gegenpartei gehörend, führen von der Sicherheit aus unmittelbar zur Verweigerung von Verhandlungen oder zum Abbruch bereits aufgenommener Verhandlungen. Eine Fortsetzung erfolgt erst dann, wenn die Fremden von der Sicherheit wieder entfernt worden sind.
1.5 Verhandlungsablauf
Verhandelt wird nur an öffentlichen Plätzen, in Lokalen oder Cafés. Wegen der vielfältigen Abhörgefahr wird ausschließlich schriftlich verhandelt, unter den Kameras der linken Seite. Jede Seite schreibt auf einen eigenen Block oder in ein eigenes Heft und behält diese Unterlage dann auch bei sich.
2 Gegenstand der Verhandlungen
Wir bieten eine Aufteilung an, zunächst eine Quotierung in der Größenordnung 90:10: 90% für die Sicherheit und 10% für die Gegenpartei.
Das Volumen für die Quotierung, ein Gegenvorschlag zur Quotierung und weitere Forderungen der Gegenpartei werden von ihren Vertretern bei einem ersten Treffen im Ausland bekanntgegeben.
3 Abwicklung
Ebenfalls genau festzulegen und zu beschreiben ist dann die Abwicklung der gegenseitigen Lieferungen.
Aufteilung, Tausch und Lieferung finden ebenfalls nur zwischen Sicherheit und Gegenpartei statt. Vor allem werden bei der Aufteilung von Beträgen keine Drittparteien beteiligt.
Auch unterbunden werden von der Sicherheit alle Versuche von außen, über die Gegenpartei eine Weiterleitung von Geld- oder Sachmitteln an Drittparteien zu erreichen.
4 Weiteres Vorgehen
01 Die Gegenpartei wird gebeten, zunächst anzugeben, ob sie mit diesem Vorgehen grundsätzlich einverstanden ist.
Soweit dazu von der Gegenpartei Änderungswünsche bestehen, werden diese bei einem ersten Treffen im Ausland besprochen.
02 Die wichtigen Punkt eines ersten Treffens werden Betragshöhe, Quotierung seitens der Gegenpartei und die weiteren Forderungen der Gegenpartei sein.
03 Nach einer Einverständniserklärung der Gegenpartei, sei es auch nur eine vorläufige, schlagen wir Termin und Ort für ein erstes Treffen vor.
Mit freundlichen Grüßen