Palermo


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Ergänzung vom 07. Februar 2018: Dienstleistungen im Universitätsbereich

Man kann es wie eine Mischung aus Massagesalon und Escortservice betrachten. Unbestreitbar aber werden im Universitätsbereich von Studentinnen Dienstleistungen dieser und ähnlicher Art angeboten. Dabei aber handelt es sich um Volljährige, sie stehen alle unter Status BI und somit auch unter der Aufsicht durch die linke Seite. Die Sicherheit, die Polizei der linken Seite, gibt zur Abwicklung enge Spielregeln vor, mischt sich aber weiters nicht ein.

Ein ganz anderes Kapitel besteht nun daraus, dass einige Gruppen innerhalb der Universität rege an diesen Frauen verdienen. Im Wesentlichen handelt es sich um drei Formationen, Amerikaner bei Army und CIA, inländische rechte Beamte der Sicherheit und Studenten, die sich wie Beschützer aufführen. Diese drei Haufen kann man bei nüchterner Betrachtung unter dem Begriff “Zuhälter” zusammenfassen. Und wie überall anders auch, haben diese drei Riegen nur ein Interesse, nämlich ihre Umsätze zu sichern und stetig zu mehren.

Der Sicherheit ist durchaus bekannt, wer an den Frauen wann und wieviel mitverdient. Dazu wird nun eine neue Spielregel eingeführt.

Ab sofort schulden alle drei Gruppen gegenüber der linken Seite das Doppelte ihrer Verdienste aus diesem Geschäftsbereich.

Daher ist künftig regelmäßig zum Monatsende das Zweifache der erzielten Umsätze an die Sicherheit abzuführen. Die Zahlungen werden jeweils zum ersten oder zweiten des Folgemonats fällig gestellt. Kommt es zu Verzögerungen oder gar zu Widerstand, wird die Sicherheit recht unwirsch reagieren.


Ergänzungen vom 22. Februar 2014

a. Das Operationsgebiet für “Palermo” wird erneut erweitert.
• Sämtliche Einkaufszentren in Graz einschließlich Seiersberg
• Graz 1. Bezirk “Innere Stadt”
• Augsburg, alle Einkaufszentren im Stadtgebiet und im Gebiet Augsburg-Land
• Augsburg-Land: Neusäss, alle betroffenen Unternehmen
• Augsburg-Land: Diedorf, alle betroffenen Unternehmen
• Ungarn: Szentgotthard, alle betroffenen Unternehmen
• Ungarn: Sopron, alle betroffenen Unternehmen
• Slowenien: Maribor, alle betroffenen Unternehmen
• Slowenien: Murska Sobota, alle betroffenen Unternehmen.
b. Gebührenerhebung für Umsatzbringer.
c. Bei Schutzgeldforderungen: Zahlen oder nicht zahlen?
Die Textabschnitte für die beiden letzten Punkte stehen in einem grünem Rahmen.

Ergänzung vom 03. Januar 2014
Informanten und Zuträger. Siehe dazu den entsprechenden Textabschnitt im roten Rahmen.

Ergänzung vom 02. Januar 2014
Das Operationsgebiet für “Palermo” wird ab sofort erweitert.
• Feldbach (Steiermark)
• Bad Gleichenberg (Steiermark)
• Bad Radkersburg (Steiermark)
• Augsburg Stadtbereich I “Innenstadt” (Bayern).

Operation “Palermo” Version 01 vom 23.12.2013

Rechte Beamte der Sicherheit beschäftigen sich auch mit der Eintreibung von Schutzgeldern.
Zudem werden Unternehmen bei ihren Einkäufen auf feste Bezugsquellen verpflichtet, wobei dabei erhöhte, marktabweichende Preise für Waren und Dienstleistungen vorgegeben werden.
Auch beim Absatz von Waren und Dienstleistungen können die rechten Beamten auferlegen, dass zu niedrigen, marktunüblichen Preisen an vorgegebene Käufer zu liefern ist.

Aufgrund der Beobachtungstätigkeit ist der Sicherheit auf der linken Seite geläufig, welche Unternehmen von den rechten Beamten abgeschöpft werden.
Erpressungen dieser Art sind rentabel, es braucht kaum Aufwand, nur einige wenige Drohungen zum Anfang.
Der Schutz, den die rechten Beamten dafür anbieten, ist eher fiktiver Natur, da die selbsternannten Beschützer ohnehin die größte Räubertruppe darstellen.

Eingetriebene Schutzgelder werden von der linken Seite ab sofort unter Gebührenpflicht gestellt. Die Gebührenhöhe beträgt stets das Doppelte eines Schutzgeldbetrags. Als Beispiel: Für 1000 Euro Schutzgeld wird somit ein Gebührenbetrag in Höhe von 2000 Euro unverzüglich fällig.
Die Zahlungen erfolgen monatlich in der bekannten Art und Weise über Sparbücher, siehe dazu den Text in der Anlage.
Gebührenzahler sind immer die rechten Beamten und niemals betroffene Unternehmen.

Bestimmen rechte Beamte für ein Unternehmen die Lieferanten oder die Käufer und setzen dabei gleichzeitig zu hohe oder zu niedrige Preise fest, dann wird der entstandene Schaden für das Unternehmen von der linken Seite geschätzt, meist auch durch einen Vergleich mit den marktüblichen Preisen.
Auch hier wird monatlich eine Gebühr in der Höhe des doppelten Schadensbetrags fällig.

Bestimmen rechte Beamte für ein Unternehmen die Lieferanten oder die Käufer, nehmen aber auf die Preise keinen Einfluss, dann werden entweder der Lieferant oder Käufer von den rechten Beamten begünstigt oder sie führen für die Beamten Überwachungstätigkeiten aus.
Für diese Fälle wird von der linken Seite ein Fixum festgesetzt und monatlich eingetrieben.

Einen anderen Fall bilden bargeldlose, unentgeltliche Leistungen von Unternehmen an rechte Beamte. Vergünstigtes oder kostenloses Essen in Restaurants, kostenlose Autoreparaturen in Werkstätten, Einkäufe bei Einzelhändlern ohne Bezahlung und all die Fälle, die in diese Richtung gehen.
Für Unternehmen bedeuteten diese Leistungen Umsatzausfälle und an die linke Seite sind von den rechten Beamten monatlich Gebühren in doppelter Höhe eines Umsatzausfalls zu entrichten.

Ebenfalls gebührenpflichtig werden Umsätze, die von Angehörigen der Rechten Polizei im Auftrag von rechten Beamten getätigt werden. Das Standardbeispiel sind Angestellte in Cafés und Läden, die für die rechten Beamten Betäubungs- und Aufputschmittel verkaufen.
Die Arbeitgeber dieser illegalen Händlerinnen sind von den rechten Beamten angewiesen, ihre Angestellten möglichst gering zu entlohnen, diese sollen den Hauptteil ihres Einkommens über Drogenhandel erzielen und somit ihre Umsätze nach oben treiben.
Auch hier wird monatlich eine Gebühr in der Höhe des doppelten Umsatzes fällig.


Geraten rechte Beamte bei Gebührenzahlungen in Zahlungsverzug, vor allem anfangs ist das zu erwarten, so werden angefallene Forderungen bis zu ihrer Erledigung einfach fortgeschrieben.

Absehbar ist, dass die rechten Beamten nun versuchen werden, diese einseitigen Leistungen der Unternehmen an sie zu tarnen. Gebühren werden aber auch für verborgene Leistungen fällig und zwar stets dann, wenn die linke Seite darüber Kenntnis erlangt. Die Gebührenhöhe richtet sich dann nach den vorherigen Ausführungen.

Bei den Gebührenpflichten gilt das Lokalprinzip. Heranzuziehen bei den rechten Beamten ist jeweils die räumlich zuständige Organisationseinheit, in deren Bereich diese einseitigen Leistungen erzwungen werden.

Gebührenpflichten erlöschen, wenn die zuständigen rechten Beamten bei einem betroffenen Unternehmen zur Gänze auf einseitige Leistungen und auf Einflussnahme verzichten.

In Graz trifft eine Gebührenpflicht zunächst auf Unternehmen in zwei Gebieten zu:
• Annapassage am Hauptbahnhof
• Zinzendorfgasse im Bezirk Graz-Geidorf.
Alle betroffenen Unternehmen in diesen Gebieten lösen bei den zuständigen rechten Beamten ab sofort Gebührenpflichten aus.


Ein besonderes Kapitel sind die Informantennetze, die von den rechten Beamten zum Eintreiben der Schutzgelder unterhalten werden. Schutzgeldbeträge sind umsatzabhängig, daher überprüfen die Beamten (illegal) die Buchhaltung ihrer Opfer. Dazu installieren sie Informanten in den Betrieben, fast immer Angestellte, die dann die Zahlen an die rechten Beamten weitermelden.
Eine zweite Kontrollmöglichkeit für die rechten Beamten bilden anschließend die Steuerberater und deren Angestellte, die Zahlen aus der Buchhaltung ihrer Mandanten ebenfalls willig zur Verfügung stellen.

In beiden Fällen wird aber eine Treuepflicht gegenüber Arbeitgebern und Mandanten massiv verletzt.
Personen, die als Informanten der rechten Beamten tätig sind, werden künftig einer „Treibsand“-Operation unterworfen, sie sollen verschwinden. Das gilt auch dann, wenn Zuträger damit argumentieren, dass sie von rechten Beamten zu ihrem Vorgehen gezwungen werden.

Letztendlich trifft „Treibsand “ aber auf alle Personen zu, die in einem Betrieb für die Interessen der rechten Beamten tätig sind, unabhängig von Schutzgeldzahlungen. Dabei achtet die linke Seite vor allem auf jene Personen, die auf Wunsch von rechten Beamten gegen den Willen des Arbeitgebers im Betrieb angestellt werden müssen.


Im Zusammenhang mit den Gebührenerhebungen tauchte die Frage auf, ob in den entsprechenden Gebieten weiterhin Schutzgelder an die rechten Beamten gezahlt werden sollen. Eine Antwort darauf hängt im Wesentlichen von den Betroffenen selbst ab.

Zahlen Sie nicht mehr, können die rechten Beamten dagegen wenig Wirkliches unternehmen, aber sie werden natürlich drohen und versuchen, jede Menge Ärger zu machen. Die linke Seite wird Sie davor bewahren, dass Sie ernsthaft Schaden erleiden, das Abbiegen jeglichen Ärgers braucht aber immer eine gewisse Zeit.

Zahlen Sie hingegen, haben nicht Sie, sondern nur die rechten Beamten Ärger, denn die geraten damit in die Druckmühlen der linken Seite. Es wird aber lange dauern, bis die rechten Beamten an die linke Seite zahlen und noch völlig ungeklärt ist, ob und wie eine Rückzahlung dieser von rechts erpressten Schutzgelder an die Opfer ablaufen kann.


Anlage: Abwicklung der Gebührenzahlungen

Bezahlte Gebühren werden in Form von Losungssparbüchern mit einem Höchstbetrag von 14.980 Euro je Sparbuch geliefert.
Ein einzelner Schenkungsgeber kann bei den Gebührenzahlungen ein Gesamtvolumen von 14.980 Euro ausschöpfen, verteilt über mehrere Sparbücher, dann muss der Schenkungsgeber wechseln.

Lieferumfang:
• 1 Losungs-Sparbuch bis zu jeweils € 14.980 und mit dem jeweiligen Kennwort.
• 1 Schenkungsurkunde mit Namen und Anschrift des Geschenkgebers, dabei bitte die Unterschriften nicht vergessen.
• Alle Sparbücher werden bei der BAWAG PSK (Postamt) in Feldbach angelegt.

Die Übergabe der
• Schenkungsurkunden
• Sparbücher
• Losungsworte
erfolgt in Feldbach (Raab), im Café Reicht. Dem Personenkreis der Schenkungsgeber ist der Schenkungsnehmer bekannt.

Die Übergabe der Sparbücher erfolgt an einem beliebigen Werktag, morgens zwischen 07:15 und 07:30, sofern ich anwesend bin. Übergeben werden die Sparbücher von meiner Begleiterin an mich, eine Anwesenheit der Schenkungsgeber ist nicht erforderlich.

Der Risikoübergang für die Lieferung vom Schenkungsgeber auf den Schenkungsnehmer erfolgt daher erst mit der vollzogenen Gutschrift der Beträge auf einem Konto des Schenkungsnehmers.
Erst mit der Gutschrift auf diesem Konto gilt eine einzelne Schenkung als geleistet und erfüllt.

Hier nun der Text des Schenkungsvertrags.


Schenkungsvertrag über Barvermögen

Zwischen

Vorname Name Straße Hausnummer Postleitzahl Ort
nachfolgend als „Geschenkgeber“ bezeichnet“
und
Joachim Moser Bernreither Straße 35 8344 Bad Gleichenberg
nachfolgend als „Geschenknehmer“ bezeichnet“

wird der nachfolgende Vertrag geschlossen.

§ 1 Vertragszweck

Geschenkgeber und Geschenknehmer stimmen überein, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer ohne Gegenleistung einen Betrag von
xx.xxx (Betrag in Worten wiederholt)
zuwendet. Es handelt sich dabei um den rechtlichen Vorgang einer Schenkung.

§ 2 Vollzug der Schenkung

Der Geschenkgeber schenkt und übergibt hiermit den oben genannten Betrag in barer Form an den Geschenknehmer, hinterlegt in einem Sparbuch.
Der Geschenknehmer übernimmt den Betrag in sein volles, uneingeschränktes Eigentum und nimmt die Schenkung an.


Geschenkgeber: Datum Unterschrift --- Geschenknehmer: Datum Unterschrift


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